- Eheverfehlung
- Ehe|ver|feh|lung, die (Rechtsspr.): Verletzung der den Ehepartnern durch Eingehen der Ehe auferlegten Pflichten: Ehebruch und andere schwere -en.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Ehescheidung — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Geschieden — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Scheidungsurkunde — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Zerrüttungsprinzip — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Ehescheidung (Österreich) — Scheidung oder Ehescheidung bezeichnet im Recht Österreichs die formelle juristische Auflösung einer Ehe. Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Zuständigkeit 2 Kollisionsrecht 3 Materielles Recht … Deutsch Wikipedia
Familienrecht (Österreich) — Das Familienrecht Österreichs umfasst das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern (insbes. Kindschaftsrecht) und die Obsorge einer anderen Person. Basis der familienrechtlichen Bestimmungen Österreichs ist das Allgemeine Bürgerliche… … Deutsch Wikipedia